AGB der LEANability GmbH

Die LEANability GmbH hat ihre AGB nach unterschiedlichen Leistungen in 3 Bereiche gegliedert. Damit sind Leistung den jeweils relevanten Passagen zuordenbar und dadurch sind die umfangreichen AGB für sie hoffentlich einfacher zu handhaben.
Bitte entnehmen Sie die geltenden Bestimmung aus dem jeweils zutreffenden Abschnitt.
Für Rückfragen stehen wir natürlich jeder Zeit zur Verfügung!

LEANability GmbH
Rögergasse 36/16
1090 Wien Austria
E-Mail: hello@LEANability.com
Register: Handelsgericht Wien, FN 386361 d

STAND: 18.06.2022

AGB Trainings

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle offenen Trainings, Workshops und Seminare (in Folge: „Training“ genannt). Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch die LEANability GmbH (in Folge „LEANability“ genannt) nicht widersprochen wird.

2. Anmeldung/Vertragsabschluss bei Trainings

2.1 Zustandekommen des Vertrages
Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über die Trainingsteilnahme kommt erst mit Bestätigung der Onlinebuchung/per E-Mail eingegangenen Anmeldung des Kursteilnehmers durch LEANability zustande. Der anmeldende Kunde ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anmeldung gebunden. Erhält der anmeldende Kunde bis dahin keine Bestätigung durch LEANability per E-Mail, entfällt die Bindung des Kunden an seine Anmeldung.

2.2 Teilnehmerzahl
Die Bestätigung durch LEANability (vgl. Punkt 3.1) steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen erreicht wird. Die Teilnehmerzahl ist zur Sicherung des Lernerfolges aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

3. Stornierungen durch den Kunden und Ersatzteilnehmer

3.1 Stornierungen
Stornierungen von Anmeldungen bis 4 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn sind kostenfrei. Bei Stornierungen, die spätestens 2 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn schriftlich bei LEANability eingehen, berechnet LEANability eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Trainingspreises. Bei Stornierungen des Kunden, die nach 2 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn schriftlich bei LEANability eingehen, stellen wir 100% des Trainingspreises in Rechnung. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Trainingsgebühr (100 %) zu entrichten. Bei Trainings mit externen Trainern und FLC-Kursen verdoppeln sich die beschriebenen Fristen auf 8 und 4 Wochen.

3.2 Ersatzteilnehmer
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Trainingsteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

4. Änderungen/Verschiebungen/Absagen durch LEANability

4.1 Trainingsinhalte
LEANability ist berechtigt, die Trainingsinhalte im zumutbaren Umfang zu modifizieren.

4.2 Termin-/Ortsverschiebungen
Sollte ein Training durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. LEANability kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden. Selbstverständlich wird LEANability – wo immer möglich – in solchen Fällen bestrebt sein, den Kunden durch geeignete Maßnahmen entgegen zukommen. LEANability behält sich weiters vor, ein Training bei zu geringer Teilnehmeranzahl abzusagen. In diesem Fall können Sie zwischen der Teilnahme an einem anderen Training oder der Rückerstattung der vollen Gebühr wählen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4.3 Planungssicherheit auf Grund der Corona-Pandemie
In Ermangelung einer Planungssicherheit auf Grund der Corona-Pandemie ( höhere Gewalt ) ist dem Kunden zur Kenntnis zu nehmen, dass die nachfolgenden Ausführungen in die allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen werden.

Für Vertragsstörungen, welche in Verbindung mit dem Covid-Sars-Virus stehen ( beispielsweise behördliche Quarantäneanordnungen, Grenzschließungen, Begrenzungen hinsichtlich der Personenanzahl von Zusammenkünften auf ein Minimum, Ausgangssperren ) und diese die Erbringung von Leistungspflichten tangieren, wird LA von seiner Leistungspflicht befreit, soweit sich der Umstand der Einflusssphäre von LA entzieht. LA strebt an, sich unverzüglich ab Kenntniserlangung eines oben aufgeführten Umstandes mit dem Kunden in Verbindung zu setzen. Zudem ist LA stets bemüht, eine faire - und auf gegenseitige Interessen gerichtete Lösung zu erarbeiten und einen möglichen Ausweichtermin zu finden.

Um Diskrepanzen hinsichtlich der Modalitäten von Zusammenkünften wegen unterschiedlichen internationalen,nationalen und kommunalen Regelungen entgegen zu wirken, sollen solche Bedingungen Regelungsinhalt zukommen, welche mit den gesetzlichen Bestimmungen des Austragungsortes kompatibel sind.

5. Preise/Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Trainingsbeginn. Es gilt der in den Trainingsunterlagen ausgewiesene Preis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug direkt nach Rechnungseingang und in jedem Fall vor Beginn des Trainings zu begleichen. Eventuelle gewährte Rabatte können nur dann gewährt werden, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Betrag in der angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch bis zum Trainingsbeginn bei LEANability eingegangen ist. LEANability behält sich vor, Kunden, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, von Trainings auszuschließen.

6. Schutzrechte

Die im Rahmen des Trainings übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des Trainingsteilnehmers bestimmt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Trainingsgebühr Eigentum von LEANability. Die Verwendung für die Unterrichtung Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die Vervielfältigung ist nicht zulässig. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller und Copyright Eigentümer. Es werden möglicherweise Foto/Filmaufnahmen im Training gemacht, die auch die Aktionen der Teilnehmer zeigen. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass diese Bilder/Filme gemacht werden und dass diese Bilder für kommerzielle Zwecke von LEANability genutzt werden. Die Bildrechte liegen bei LEANability. Die Teilnehmer erklären sich auch bereit, dass LEANability ihren jeweiligen Firmennamen als Referenz verwenden darf.

7. Datenschutz

LEANability speichert die von Ihnen bei einer Anmeldung angegebenen Informationen ausschließlich, um Ihre Trainingsteilnahme zu bearbeiten und vor, während und nach dem Training mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Mit ihrem Einverständnis geben wir für die Zertifizierung Ihre Emailadresse, sowie Vor- und Nachnamen und Daten über das besuchte Training die zertifizierende Stelle weiter. LEANability stellt persönliche Daten nicht weiteren Dritten zur Nutzung zur Verfügung.

8. Haftungsausschluss

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass LEANability keine Verantwortung für Unfälle, die sich auf dem Weg des Kunden zum und vom Trainingsort ereignen, übernimmt. Als Trainingsort gilt jeder Ort, an dem LEANability gemeinsam mit den Kunden Trainings Aktivitäten, welcher Art und wo auch immer, entfaltet. Handelt es sich dabei um Trainingsräume in einem Gebäude, so beginnt und endet der Weg des Kunden am allgemeinen Eingang zu den Trainingsräumen.

9. Sonstiges

9.1 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder zukünftig werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.2 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz der LEANability GmbH in Wien, es gilt österreichisches Recht.

AGB (Unternehmens)beratung

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und LEANability gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von LEANability ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 LEANability ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch LEANability selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich LEANability zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch LEANability anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird LEANability auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass LEANability auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von LEANability von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von LEANability zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 LEANability verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 LEANability ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den von LEANability und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei LEANability. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von LEANability zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von LEANability – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt LEANability zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 LEANability ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 LEANability haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern LEANability das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt LEANability diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 LEANability verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich LEANability, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 LEANability ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 LEANability ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält LEANability ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und LEANability. LEANability ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 LEANability wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von LEANability vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch LEANability, so behält sich LEANability den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist LEANability von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 LEANability ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch LEANability ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, – wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder – wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. – wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von LEANability. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von LEANability zuständig.

14. Mediationsklausel

14.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
14.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.