Verpflegung: Für die Pausensnacks und das Mittagessen gibt es meist mehrere Optionen, eine davon ist jedenfalls vegetarisch.
Bitte geben Sie unbedingt Ihre UID an. Nur mit angegebener UID kann die MwSt. über den üblichen Mehrwertssteuerausgleich zurückgefordert werden. Seminare unterliegen laut § 3a Abs. 11a UStG der Mehrwertsteuer am Durchführungsort. Anders als zBsp. bei Coachingleistungen kann kein Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden. Nur in der Schweiz sind Bildungsleistungen von der MwSt. befreit.
Ein oder mehrere Teilnehmer*innen haben kein KMP 1 besucht - folgende Hinweise sind uns klar:
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